Update Arcus T
Mitgliederversammlung 2020 beschließt Details zur Nutzung und Vergabe des neuen Förderflugzeuges
Auf der Mitgliederversammlung (MV), am 09.02.2020 in Sankt Augustin, wurden die Regelwerke für die Förderung, durch die Vergabe eines Arcus T, beschlossen. Dazu zählen u.a. eine Vergabe- und Nutzungsordnung, als auch der Chartervertrag und die ergänzte Gebührenordnung. Im Vorfeld der Versammlung wurden die Mitglieder gebeten, Ihre Änderungsvorschläge in die Entwürfe einzubringen.
Hintergrund der Anschaffung eines modernen Doppelsitzers ist es, neben der langjährig bestehenden Jugendförderung, auch den Breitensport im Aeroclub NRW e.V. zu fördern. Mit dem Arcus T wird ein breites, sowie bislang fehlendes Spektrum der Verbandsarbeit abgedeckt. Dazu zählen beispielsweise Streckenfluglehrgänge des Aeroclub NRW für Jugendliche (z.B. des D-Kaders oder der Luftsportjugend NRW) oder allgemeine Streckenfluglehrgänge in Vereinen unter Anleitung von Fluglehrern, Trainern oder erfahrenen Piloten. Auch für Trainingsmaßnahmen mit Perspektiven im Leistungssport oder die Aus- und Weiterbildung von Fluglehrern kann der Doppelsitzer genutzt werden. Hervorzuheben ist auch die mögliche Fortbildung in den NRW-Vereinen, die Teilnahme an nationalen sowie internationalen Meisterschaften oder freies Fliegen im In- und Ausland. Mit anderen Worten: Der Arcus ist für uns alle da!Die Ordnungen sollen in diesem Artikel in kurzer Form zusammengefasst werden. Details und Wortlaut sind in den originalen Dokumenten im Downloadbereich zu finden.
Wie erhalte ich als Verein oder als Privatperson Zugriff auf den Arcus?
Über einen Antrag auf Nutzung des Doppelsitzers in digitaler Form per E-Mail an mentor@foerdervereinnrw.de. Das Antragsformular befindet sich im Downloadbereich. Alternativ kann das Antragsportal genutzt werden. Als aktueller Mentor steht euch Max Mensing als Ansprechpartner zur Verfügung.
Wer gilt als förderwürdig und was sind die Voraussetzungen für die Vergabe?
Generell werden sowohl Vereine als auch Einzelpersonen durch den Doppelsitzer gefördert. Dabei wird zwischen drei Gruppen unterschieden:
Personengruppen:
- Einzelpersonen & Vereine die aktive Mitglieder im Aeroclub NRW e.V. sind
- Die Verbandsschule des Aeroclub NRW e.V. (Segelflugschule Oerlinghausen)
- Einzelpersonen & Vereine die nicht aktive Mitglieder im Aeroclub NRW e.V. sind
Eine Fördermitgliedschaft im Förderverein ist für eine mögliche Vergabe vorausgesetzt. Bei der Vergabe werden die beantragten Maßnahmen anhand einer Prioritätenliste ausgewertet und der Flieger in Folge dessen entsprechend eingeteilt. Für die Einhaltung und die begründete Abweichung von der Zusprechung, ist das Vergabegremium als auch der Mentor/Vorstand des Fördervereins verantwortlich.
Prioritätenliste
- Offizielle Veranstaltungen des Fördervereins
- Offizielle Veranstaltungen des Aeroclub NRW
- Vereinsmaßnahmen
- Teilnahme an Wettbewerben von Einzelpersonen
- Verbandsschule (Segelflugschule Oerlinghausen)
- Freies Fliegen (z.B. DMSt, OLC, etc.)
- Übersee (z.B. Gariep Dam, Worcester, etc.)
Für welche Zeitdauer kann der Arcus T beantragt werden?
In der Regel wird der Doppelsitzer für max. zwei Wochen an einen Charterer vergeben. In Ausnahmefällen und wenn die Situation es zulässt, kann das Vergabegremium oder der Mentor/Vorstand auch für mehr als zwei Wochen zustimmen, z. B. bei einer Deutschen Meisterschaft mit einer Trainingswoche und zwei Wettbewerbswochen. Dabei soll auch die Optimierung der Auslastung des Förderflugzeuges berücksichtigt werden.
Wie setzt sich das Vergabegremium zusammen?
Das Vergabegremium unter Vorsitz des Mentors besteht aus 6 Mitgliedern. Dem Mentor stehen zum einen der Ausbildungsleiter und der Landestrainer des Aeroclub NRWs zur Seite. Vervollständigt wird dieses zudem durch ein delegiertes Mitglied der Segelflugkommission, sowie zwei gewählten Mitgliedern des Fördervereins. Bei der MV 2020 wurden für die kommenden zwei Jahre dazu Steffen Trapp und Josh Jarosch als derzeitiger D-Kader Sprecher gewählt.
Ab wann kann ich einen Antrag auf Nutzung des Arcus stellen?
Unter Vorbehalt des Auslieferungszeitpunktes Mitte 2020, können Anträge für 2020 bereits formlos per E-Mail an den Mentor gestellt werden. Für das Förderjahr 2021 gilt die Vergabe gemäß Vergabeordnung: Bis zum 31.10.2020 können Anträge gestellt werden. Über diese entscheidet das Vergabegremium bis 14.11.2020. In den übrig gebliebenen Zeiträumen gilt anschließend das Prinzip „Wer zuerst kommt mahlt zuerst“.
Welche Kosten fallen für die Nutzung des Arcus T an?
Die Chartergebühr des Arcus T beträgt 700€/Woche bzw. 100€ Tagespauschale (Netto). Die derzeit gültige Mehrwertsteuer für Vereinsmitglieder liegt bei 7% und für nicht- Vereinsmitglieder bei 19%. Pro Flugtag sind in den Chartergebühren bereits durchschnittlich 5 Minuten Motorlaufzeit enthalten, jede weitere kostet 2€ (Netto). Zudem wird eine Kaution über 1.000€ fällig und ein Mitgliedsbeitrag über 35€/Jahr.
Den Bericht könnt Ihr HIER als Auszug aus dem Luftsport-Magazin NRW herunterladen!